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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dieser Text dient als Platzhalter und beschreibt beispielhaft typische Regelungen für Beratungsmandate. Bitte ersetzen Sie die Inhalte durch eine rechtlich geprüfte Version, bevor Sie die AGB veröffentlichen.

Stand: 22.12.2025

1. Geltungsbereich

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich den Geltungsbereich und die Anwendung dieser AGB. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Leistungen wie Strategie, Operating Model, PMO, Trainings und Interim-Mandate werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu den Geltungsbereich und die Anwendung dieser AGB können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

2. Vertragsabschluss

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich den Vertragsabschluss und die Annahme von Offerten. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Offerten, schriftliche Bestätigungen und digitale Freigaben werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu den Vertragsabschluss und die Annahme von Offerten können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

3. Leistungsumfang

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich den Leistungsumfang und die vereinbarten Deliverables. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. abgestimmte Deliverables, Meilensteine und Arbeitspakete werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu den Leistungsumfang und die vereinbarten Deliverables können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

4. Mitwirkungspflichten

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Mitwirkungspflichten des Kunden. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. zeitgerechte Bereitstellung von Daten, Ansprechpartnern und Entscheidungen werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Mitwirkungspflichten des Kunden können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

5. Vergütung und Spesen

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Vergütung, Spesen und allfällige Nebenkosten. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Tagessätze, Pauschalen, Reisezeiten und Nebenkosten werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Vergütung, Spesen und allfällige Nebenkosten können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

6. Zahlungsbedingungen

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Zahlungsbedingungen und Fristen. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Rechnungsstellung, Zahlungsfristen und Verzug werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Zahlungsbedingungen und Fristen können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

7. Termine und Fristen

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich Termine, Fristen und Abhängigkeiten. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Planungsabhängigkeiten und abgestimmte Zeitfenster werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu Termine, Fristen und Abhängigkeiten können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

8. Änderungen und Change Requests

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich Änderungen des Umfangs und Change Requests. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Erweiterungen, Reduktionen oder Prioritätswechsel im Projekt werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu Änderungen des Umfangs und Change Requests können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

9. Abnahme und Reporting

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Abnahme, Reporting und Statuskommunikation. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. regelmässige Statusberichte, Reviews und Abnahmen werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Abnahme, Reporting und Statuskommunikation können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

10. Vertraulichkeit

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Vertraulichkeit von Informationen und Unterlagen. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Geschäftsgeheimnisse, interne Dokumente und Projektergebnisse werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Vertraulichkeit von Informationen und Unterlagen können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

11. Nutzungsrechte

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. Arbeitsresultate, Konzepte, Templates und Präsentationen werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu die Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

12. Subunternehmer

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich den Einsatz von Subunternehmern. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. sorgfältig ausgewählte Dritte für Spezialthemen werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu den Einsatz von Subunternehmern können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

13. Haftung und Gewährleistung

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich Haftung, Gewährleistung und Risikoverteilung. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu Haftung, Gewährleistung und Risikoverteilung können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

14. Laufzeit und Kündigung

Dieser Abschnitt beschreibt den Bereich Laufzeit, Verlängerung und Kündigung. Er gilt für alle Angebote, Beratungen, Workshops, Projektaufträge und begleitenden Leistungen der artkab consulting gmbh, unabhängig davon, ob diese vor Ort, remote oder hybrid erbracht werden. Abweichungen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie in Textform festgehalten sind. Bei wiederkehrender Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als Rahmen für alle Folgeverträge, sofern nichts anderes vereinbart wird.

In der praktischen Anwendung bedeutet dies, dass Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden, jedoch ohne Erfolgsgarantie. Ergebnisse wie Einsparungen, EBIT-Effekte oder Durchlaufzeitverbesserungen hängen von Kundenentscheidungen, Datenqualität, Marktbedingungen und der Umsetzung ab. ordentliche und ausserordentliche Kündigungsmöglichkeiten werden gemeinsam priorisiert und in einem realistischen Zeitplan verankert, damit der vereinbarte Umfang gemäss Angebot eingehalten werden kann.

Weitere Details zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung können im Angebot, in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung präzisiert werden. Anpassungen, Ergänzungen oder Streichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine sachlich möglichst gleichwertige Regelung.

15. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

Für diese AGB und sämtliche Vertragsverhältnisse gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Zwingende Vorschriften, insbesondere aus dem Schweizer Datenschutzrecht oder zwingenden Konsumentenschutzbestimmungen, bleiben vorbehalten, soweit anwendbar. Der Vertrag wird in deutscher Sprache erstellt, und im Zweifel ist die deutsche Fassung massgebend.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Zug, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände gelten. Die Parteien bemühen sich jedoch, Konflikte zunächst in einem strukturierten Eskalations- und Schlichtungsprozess zu lösen. Eine Mediation kann jederzeit einvernehmlich vereinbart werden und berührt die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht.

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Mit der weiteren Inanspruchnahme der Leistungen gelten die Anpassungen als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert angemessener Frist schriftlich widerspricht. Diese AGB sind ein Mustertext und ersetzen keine rechtliche Beratung; eine individuelle Prüfung wird ausdrücklich empfohlen.